Der PCR-Test (auch Labortest genannt) ist der Goldstandard unter den Corona-Tests. Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege zuverlässig nachgewiesen werden, ob Erreger vorhanden sind.
Beim PCR-Test handelt es sich um ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren. Der Test beruht auf der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction, PCR). Dabei wird Erbmaterial des Virus vervielfältigt. Dadurch gelingt es, Viren nachzuweisen, auch wenn erst wenige Erreger vorhanden sind. Der PCR-Test hat also eine hohe Sensitivität – er weist das Virus mit einer hohen Treffsicherheit nach. Zudem wird gezielt nur das Erbmaterial des Coronavirus SARS-CoV-2 vervielfältigt. Der Test hat damit eine hohe Spezifität, weist also genau das gewünschte Virus nach.
Der PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren, um den Verdacht auf eine akute Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 abzuklären. Es ist für alle Altersgruppen der ausschlaggebende Test für die Entscheidung, ob eine Person sich aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion in Isolierung begeben muss. Die Entscheidung, ob ein PCR-Test durchgeführt wird, trifft die Ärztin oder der Arzt bzw. das Gesundheitsamt.
Die Nationale Teststrategie gibt Empfehlungen, in welchen Situationen welche Tests verwendet werden sollen. Der PCR-Test sollte insbesondere eingesetzt werden:
bei Symptomen, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeuten,
nach einem positiven Ergebnis im Antigen-Schnelltest, Antigen-Selbsttest oder PCR-Pooltest,
bei Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall,
in Einrichtungen wie Kitas oder Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften sowie in der ambulanten Pflege oder in Arztpraxen, wenn dort COVID-19-Fälle auftreten,
vor (Wieder-) Aufnahme in Krankenhäusern, Pflege- und weiteren medizinischen Einrichtungen sowie vor ambulanten Operationen.
Der PCR-Test ist in den genannten Situationen für die betroffene Person kostenlos.
Gemäß aktuellem Bund-Länder-Beschluss benötigen Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, für bestimmte Orte einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Dazu zählen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Sportstätten im Innenbereich, Beherbergungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen.
Die Länder können diese 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt.
Die 3G stehen für vollständig geimpft, genesen und negativ getestet. In manchen Regionen können die Regeln noch strenger sein. Dort gilt beispielsweise für Clubs die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass nur Personen, die geimpft oder genesen sind, Zutritt haben. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
Bitte beachten Sie die Regelungen in Ihrem Bundesland.
Für den PCR-Test wird in der Regel eine Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege entnommen. Der Abstrich erfolgt durch den Mund von der Rachenwand und/oder über die Nase aus dem Nasen-Rachenraum. Aus den tiefen Atemwegen können Proben durch Hustenauswurf, Spülungen oder die Entnahme von Sekret aus der Luftröhre gewonnen werden. Welche Methode der Probenentnahme im Einzelfall gewählt wird, entscheidet die Ärztin bzw. der Arzt.
Die Analyse der Probe mit dem PCR-Verfahren erfolgt in einem Labor. Mit dem Verfahren der PCR wird Erbmaterial des Virus so stark vervielfältigt, dass es nachgewiesen werden kann, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorlag.
Die Durchführung der PCR dauert etwa vier bis fünf Stunden. Hinzu kommen die Transportzeit ins Labor, die Vorbereitungszeit im Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen hohen Probeaufkommens. Meist liegt das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden nach der Probenentnahme vor. Bei starken Überlastungen der Labore kann es gelegentlich länger dauern.
Wenn das Ergebnis des PCR-Tests positiv ist, bedeutet dies, dass eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Das Labor, welches den Test ausgewertet hat, meldet das Ergebnis dem Gesundheitsamt. Bei einer Infektion mit dem Coronavirus, die durch einen PCR-Test bestätigt wurde, ordnet das Gesundheitsamt eine Isolierung an. Außerdem werden Kontaktpersonen ermittelt, die sich je nach Risikobeurteilung durch das Gesundheitsamt in Quarantäne begeben müssen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den erforderlichen Maßnahmen sowie die Hygiene- und Verhaltenstipps bei einer Infektion mit dem Coronavirus.
Wenn das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, heißt das, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde. Doch jeder Corona-Test stellt nur eine Momentaufnahme dar. Daher sollten Sie auch bei einem negativen Ergebnis unbedingt weiterhin umsichtig handeln und die AHA+L+A-Formel einhalten. Fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.